Elementartraining und act & protect® Academy by Elementartraining

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Consulting-, Konzeptions- und Trainingsleistungen, insbesondere Trainingskurse, Seminare und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten von Elementartraining und der act & protect® Academy by Elementartraining. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Elementartraining ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Elementartraining erbringt Dienstleistungen durch eigene oder beauftragte freie Mitarbeitende. Beauftragte freie Mitarbeitende erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung auf Grundlage eines einheitlichen Konzepts.

1.3 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Coaching- oder Beratungsleistungen werden im jeweiligen Angebot von Elementartraining festgelegt und bedürfen der Auftragsbestätigung der Auftraggebenden in Textform. Danach kann der Vertragsinhalt nur noch durch ausdrückliche Vereinbarungen in Textform geändert werden.

1.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitenden oder Vertretenden von Elementartraining bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer Bestätigung in Textform.

§ 2 Buchung, Vertragsschluss

2.1 Angebote von Elementartraining sind stets freibleibend und unverbindlich und bedürfen der Auftragserteilung durch die Auftraggebenden bzw. einer Auftragsbestätigung durch Elementartraining in Textform.

2.2 Buchungen zu Angeboten bzw. Auftragserteilungen können auch telefonisch mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen.

2.3 Der Vertrag ist geschlossen, wenn Elementartraining die Annahme der Buchung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung bestätigt, mindestens in Textform oder telefonisch mit Gegenbestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei Elementartraining berücksichtigt. Kund*innen prüfen diese Bestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und widersprechen gegebenenfalls.

§ 3 Leistungsgebühren

3.1 Das erste Kontaktgespräch zwischen Auftraggebenden und Elementartraining ist unentgeltlich.

3.2 Für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit Auftraggebenden oder Dritten zu realisieren sind, wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar vereinbart. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des jeweils in Textform abgegebenen Angebots.

3.3 Für Trainings, Coachings und Consulting wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar vereinbart. Zusätzlich werden nach Absprache mit den Auftraggebenden weitere Kosten pro Dozent*in berechnet, etwa gefahrene Kilometer (0,50 € pro Kilometer), Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy, Beförderungs- und Parkkosten sowie Hotelübernachtungen inklusive gegebenenfalls Vor- oder Nachübernachtung, Verpflegung der Teilnehmenden, Raum- und Raumnebenkosten, Versandkosten sowie sonstige nach Absprache anfallende Kosten.

3.4 Sind im Einzelauftrag bestimmte Zeitkontingente vereinbart und werden diese überschritten, erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen. Auch bei nur zeitweiser oder teilweiser Teilnahme ist die gesamte Gebühr zu entrichten.

3.5 Die Gebühren verstehen sich pro Tag zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.6 In den Gebühren sind die von Elementartraining zur Verfügung gestellten Trainingsunterlagen enthalten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise von Elementartraining verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Reisekosten pro Dozent*in (gefahrene Kilometer á 0,50 €, Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy, Beförderungs- und Parkkosten, Hotelübernachtungen inklusive gegebenenfalls Vor- oder Nachübernachtung), Verpflegung der Teilnehmenden, Raum- und Raumnebenkosten sowie Versandkosten.

4.2 Rechnungen von Elementartraining sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht mindestens in Textform anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist geraten Kund*innen ohne weitere Mahnung in Verzug. Elementartraining kann in diesem Fall Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. berechnen. Sind Vorauszahlungen vereinbart, sind diese innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang fällig; der Schlussbetrag wird nach erbrachter Leistung fällig.

4.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Elementartraining über den Betrag verfügen kann.

4.4 Kund*innen können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Kund*innen nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 Mitwirkungspflicht

5.1 Findet eine Veranstaltung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen der Kund*innen statt, sorgen diese rechtzeitig für eine geeignete Umgebung. Ist diese nicht gegeben und können Dienstleistungen deshalb nicht ausgeführt werden, tragen die Kund*innen hierfür die Verantwortung; eine Haftung von Elementartraining ist insoweit ausgeschlossen. Kund*innen unterstützen Elementartraining bei der Ausführung der vereinbarten Leistung nach besten Kräften unentgeltlich und stellen unaufgefordert alle hierfür bedeutsamen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Kund*innen sorgen für eine angemessene Verpflegung der Trainingsteilnehmenden und Referent*innen. Verletzen Kund*innen ihre Mitwirkungspflicht, ist Elementartraining zur Leistung nicht verpflichtet; Ziffer 7.1 Satz 1 Alternative 1 gilt in diesem Fall nicht.

§ 6 Leistungsstörungen, Lieferfristen

6.1 Fällt eine Veranstaltung aus Gründen aus, die in der Person der Referent*innen liegen, oder aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung durch Ersatzreferent*innen. Die ausgefallene Dienstleistung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Kosten, die Auftraggebenden durch die Terminverschiebung oder eine dadurch bedingte Absage entstehen, erstattet Elementartraining nicht. Weitergehender Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen im Zusammenhang mit dem Ausfall kann nicht verlangt werden; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Von Vertragspartner*innen veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen Elementartraining zur Terminverschiebung.

6.3 Kann eine Lieferfrist wegen gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt nicht eingehalten werden, verlängert sie sich um eine angemessene Frist.

§ 7 Rücktritt, Umbuchung, Kündigung

7.1 Elementartraining hat das Recht, vor Dienstleistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist oder wenn Referent*innen an der Teilnahme verhindert sind und kein Ersatz zur Verfügung steht. Der Rücktritt kann mündlich mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen; Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

7.2 Kund*innen haben das Recht, vor Dienstleistungsbeginn ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Der Rücktritt kann mündlich mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen. Erfolgt der Rücktritt mindestens 28 Tage vor Dienstleistungsbeginn, fällt keine Gebühr an. Erfolgt er weniger als 28, aber mindestens 7 Kalendertage vorher, werden 50 % der Gebühr fällig. Erfolgt er weniger als 7 Kalendertage vorher, werden 100 % der Gebühr fällig. Treten Kund*innen von einem vereinbarten Coachingtermin zurück, gelten folgende Fristen: Bei Rücktritt mindestens 48 Stunden vor dem Termin werden 50 % des Terminvolumens fällig, bei Rücktritt weniger als 48 Stunden vorher 100 %.

7.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für Rücktritt bzw. Umbuchung ist der Zugang der jeweiligen Erklärung bei Elementartraining.

7.4 Treten Vertragspartner*innen vom Auftrag zurück, erstatten die Auftraggebenden Elementartraining bereits angefallene, nicht stornierbare Kosten.

7.5 Nimmt eine teilnehmende Person ohne Rücktritt oder Umbuchung durch die Kund*innen nicht an einer Veranstaltung teil, ist die volle Gebühr zu zahlen. Kund*innen können eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt; hierfür ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

7.6 Einzelverträge wie Coachingverträge können, soweit gesetzlich nicht anderweitig kündbar, beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden; § 621 BGB ist ausgeschlossen. Kündigen Auftraggebende oder kündigt Elementartraining aus einem von den Auftraggebenden zu vertretenden wichtigen Grund, behält Elementartraining den vollen, für das gesamte Projekt noch offenen oder erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen, die pauschal mit 60 % des Projekthonorars angesetzt werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.

7.7 Abweichende Rücktrittsbedingungen können vereinbart werden; sie bedürfen mindestens der Textform.

§ 8 Datenschutz

8.1 Unterlagen, Inhalte sowie weitere von Elementartraining zur Verfügung gestellte Dokumente („Unterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen ausschließlich den Leistungsempfangenden zur Verfügung und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elementartraining. Elementartraining behält sich alle Rechte an den Trainingsunterlagen vor.

8.2 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Elementartraining ist die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Unterlagen in jedweder Form und zu jedwedem Zweck, insbesondere zur eigenen Gestaltung, unzulässig.

8.3 Elementartraining verarbeitet personenbezogene Daten der Kund*innen ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Verarbeitung erfolgt zur Anbahnung und Abwicklung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie, soweit erforderlich, zur Wahrung berechtigter Interessen von Elementartraining (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Elementartraining.

8.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit der Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten der Kund*innen.

8.5 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstigen Angaben der Auftraggebenden Schutzrechte Dritter verletzt, stellen die Auftraggebenden Elementartraining von sämtlichen Ansprüchen frei.

8.6 Kund*innen steht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) hinsichtlich ihrer gespeicherten Daten zu. Anfragen richten Kund*innen in Textform an Elementartraining.

8.7 Elementartraining behält sich vor, zum Zweck der Bonitätsprüfung bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte zur Kreditwürdigkeit der Kund*innen einzuholen und im Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung, etwa bei beantragtem Mahnbescheid zu einer unbestrittenen Forderung, erlassenem Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, entsprechende Daten zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Elementartraining erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und schützenswerte Belange der Kund*innen dem nicht entgegenstehen.

8.8 Kund*innen von Elementartraining stimmen zu, dass sie auf der Referenzliste der Website von Elementartraining erscheinen dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.

§ 9 Haftungsbeschränkung

9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche der Kund*innen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Elementartraining haftet nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Datenverlust, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Kund*innen.

9.2 Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern Elementartraining die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Elementartraining sowie bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Einer Pflichtverletzung von Elementartraining steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung nach Ziffer 9.2 auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4 Ist die Haftung von Elementartraining ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmenden, Mitarbeitenden, Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen.

9.5 Mit Ausnahme von Vorsatz oder Arglist sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit ist die Ersatzpflicht für von Elementartraining zu vertretende Sachschäden in jedem Fall auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Elementartraining begrenzt. Elementartraining teilt die jeweilige Deckungssumme auf Anfrage im Einzelfall mit.

9.6 Elementartraining haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich der Kund*innen nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass Kund*innen ihre Daten dem Stand der Technik entsprechend regelmäßig sichern, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigen, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Elementartraining verpflichtet sich, über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Auftraggebenden und der von ihnen betreuten Kund*innen Stillschweigen zu bewahren und Dritten gegenüber nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung der Auftraggebenden Mitteilung zu machen oder Informationen für eigene Zwecke zu nutzen. Geheimhaltungsbedürftig im Sinne dieses Vertrags sind, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, erkennbare Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie Informationen über betriebliche Organisationsabläufe. Die Geheimhaltung gilt gegenseitig, also auch für vertrauliche Informationen, die Elementartraining den Auftraggebenden mitteilt. Ausgenommen sind Informationen, die dem Auftragnehmenden nachweislich bereits vor Auftragsbeginn bekannt waren oder ohne Verletzung dieses Vertrags öffentlich bekannt sind oder werden.

10.2 Auftraggebende und Auftragnehmende verpflichten sich, mit ihren jeweils in die Auftragsabwicklung eingebundenen Mitarbeitenden entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen.

10.3 Jeder Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe die betroffenen Vertragspartner*innen im Einzelfall festsetzen und deren Angemessenheit das zuständige Gericht überprüfen kann.

10.4 Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über dienstliche Angelegenheiten, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken der Auftraggebenden verwendet und müssen sorgfältig aufbewahrt werden. Bei Vertragsende sind diese Unterlagen den Auftraggebenden auf Anforderung auszuhändigen.

§ 11 Treuepflicht

11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Insbesondere unterlassen sie die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitenden, ehemaligen Mitarbeitenden oder freien Mitarbeitenden der jeweils anderen Vertragspartei, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung tätig waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe die betroffenen Vertragspartner*innen im Einzelfall festsetzen und deren Angemessenheit das zuständige Gericht überprüfen kann.

§ 12 Gewährleistung

12.1 Die Auftraggebenden erkennen an, dass sämtliche von Elementartraining erstellten Werke und dokumentierten Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Eine Vervielfältigung, Verwendung oder Verbreitung dieser Werke durch die Auftraggebenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Elementartraining.

12.2 Die Auftraggebenden sichern zu, dass den von Elementartraining zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Werken und Unterlagen keine Urheber-, Marken-, Namens-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen. Das von Elementartraining vorbereitete Material wird den Teilnehmenden von den Auftraggebenden nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Verfügung gestellt.

12.3 Die Auftraggebenden informieren Elementartraining vor und während der vereinbarten Trainings-, Coaching- oder Beratungsmaßnahmen laufend über alle für Vorbereitung und Durchführung bedeutsamen Umstände. Gegebenenfalls benennen die Auftraggebenden eine verantwortliche Kontaktperson.

12.4 Weisen von Elementartraining erbrachte Leistungen Mängel auf, haben die Auftraggebenden Anspruch auf Nachbesserung. Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang und Kontrolle der Unterlagen schriftlich anzuzeigen.

12.5 Die Vertragspartner*innen verpflichten sich, nach Übergabe aller erstellten Datensätze deren Richtigkeit zu überprüfen. Elementartraining übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Ausführungen entstehen.

§ 13 Exportbestimmungen

13.1 Beabsichtigen Kund*innen die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, einschließlich Software, Inhalten und Unterlagen, halten sie US-amerikanische, europäische und internationale Ausfuhrbestimmungen ein. Ohne vorherige behördliche Genehmigung dürfen Kund*innen Vertragsprodukte weder direkt noch indirekt in Länder liefern, die einem US-Embargo unterliegen, noch an natürliche oder juristische Personen dieser Länder oder an Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder internationalen Verbotslisten stehen (z. B. „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“). Ebenso untersagt ist die Lieferung an Personen, die in irgendeiner Verbindung mit Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung chemischer, biologischer oder nuklearer Massenvernichtungswaffen stehen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Elementartraining ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Auftraggebenden bekannt werden.

14.2 Kund*innen sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.3 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Teile wirksam. Die Parteien führen das Vertragsverhältnis auf Grundlage einer wirksamen Ersatzregelung durch, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster. Elementartraining ist berechtigt, Kund*innen auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Workshops

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