Ein Schutzkonzept macht aus einer Absichtserklärung ein wirksames System mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Verfahren und einer Organisation, die im Ernstfall tatsächlich handlungsfähig ist. Wir entwickeln gemeinsam mit Unternehmen individuelle Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung und Diskriminierung – abgestimmt auf die konkrete Struktur, Größe und Kultur Ihrer Organisation.
Wo steht Ihr Unternehmen?
Für einen ersten Überblick stellen wir Unternehmen einen kurzen Selbstcheck auf Grundlage der Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zur Verfügung.
Damit können Sie eigenständig prüfen:
Der Selbstcheck gibt Ihnen eine erste Orientierung darüber, wo Ihr Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo Handlungsbedarf bestehen kann.
Der Selbstcheck ist der Einstieg. Die Grundlage für ein wirksames Schutzkonzept ist eine fundierte Analyse Ihrer tatsächlichen Organisationsstruktur und -kultur.
Gemeinsam mit Ihnen betrachten wir unter anderem:
Erst wenn wir wissen, wie Ihre Organisation funktioniert, können wir ein Schutzkonzept entwickeln, das zu ihr passt. Für ein System, das alle im Ernstfall trägt.
Ein Schutzkonzept kann nicht allein am Schreibtisch entstehen. Die Menschen, die in einer Organisation arbeiten, kennen ihre Arbeitsrealität, ihre Risiken und ihre Herausforderungen am besten. Deshalb beziehen wir sie aktiv in die Entwicklung ein: Durch Mitarbeitendenbefragungen, Workshops, Fokusgruppen und andere Beteiligungsformate.
Die Verantwortung für den Schutz bleibt bei der Organisation. Die Partizipation sorgt dafür, dass Schutzmaßnahmen zur tatsächlichen Arbeitsrealität passen, verstanden werden und im Alltag funktionieren. Besonders wichtig ist uns dabei, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen aus verschiedenen Bereichen, Hierarchieebenen und Arbeitskontexten.
Denn Schutz, der über Menschen hinweg entwickelt wird, erreicht sie oft nicht. Schutz, der mit ihnen entwickelt wird, kann zu gelebter Organisationskultur werden.
Nach § 12 AGG sind Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen und sexueller Belästigung zu ergreifen. Schutz beginnt deshalb nicht erst mit dem Vorfall.
Und trotzdem fehlt es in vielen Organisationen an konkreter Orientierung: Laut einer bundesweiten Studie konnten 44 Prozent der Befragten keine ihnen bekannte Schutzmaßnahme an ihrem Arbeitsplatz benennen. Und nur knapp 7 Prozent der Betroffenen melden Vorfälle bei Führungskräften oder Ansprechpersonen.
Das zeigt ein zentrales Problem: Ein Schutzkonzept, das niemand kennt, schützt niemanden. Wir begleiten Sie deshalb von der Analyse über die Entwicklung bis zur Einführung und Implementierung.
Workshops